Lizenzbedingung

C.I.D Creative Intelligence Development
Lizenzvertrag

Für Ticket to Internet Retail

C.I.D Creative Intellegance Development IST NUR UNTER DER BEDINGUNG BEREIT, IHNEN EINE LIZENZ FÜR DIE UNTEN BEZEICHNETE SOFTWARE ZU GEWÄHREN, DASS SIE ALLE IN DIESEM LIZENZVERTRAG SOWIE DEN ZUSÄTZLICHEN LIZENZBEDINGUNGEN (ZUSAMMEN DER „VERTRAG") AUFGEFÜHRTEN BEDINGUNGEN ANNEHMEN. BITTE LESEN SIE DEN VERTRAG SORGFÄLTIG DURCH. DURCH HERUNTERLADEN ODER INSTALLIEREN DIESER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DES VERTRAGS EINVERSTANDEN. WENN SIE DIE BEDINGUNGEN ANNEHMEN, AKTIVIEREN SIE DIE CHECKBOX "ICH AKTZEPTIERE DIE BEDINGUNGEN DER LIZENSVEREINBARUNG" UND KLICKEN SIE AUF WEITER. SOLLTEN SIE NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SEIN, KLICKEN SIE AUF "ABBRECHEN".

1. DEFINITIONEN. Der Begriff „Software" bezieht sich auf das oben bezeichnete Computerprogramm in binärer Form, sowie auch deren Umsetzung in anderen Programmsprachen wie PERL oder C , C++ oder VB, alle sonstigen maschinenlesbaren Materialien, (einschließlich der Webseiten und der Javascriptdateien), alle etwaig von C.I.D zur Verfügung gestellten Aktualisierungen oder Fehlerbehebungen sowie sämtliche Benutzerhandbücher, Programmieranleitungen und sonstige Dokumentationen, die Ihnen von C.I.D gemäß dieses Vertrags bereitgestellt werden. Der Begriff „Programme" bezieht sich auf Java-Applets und -Anwendungen, die auf auf Java-fähigen Allzweck-Desktop-Computern und -Servern laufen sollen.

2. BESCHRÄNKUNGEN. Bei der Software handelt es sich um vertrauliches und urheberrechtlich geschütztes Material. Das Eigentumsrecht an der Software und alle dazugehörigen gewerblichen Schutzrechten verbleiben bei C.I.D und/oder seinen Lizenzgebern. Ihnen ist nicht gestattet, die Software zu modifizieren, dekompilieren oder durch Reverse-Engineering zu rekonstruieren, es sei denn, die Durchsetzung dieser Beschränkungen ist rechtlich unzulässig. Im Rahmen dieses Vertrags werden keinerlei Rechte, Eigentumsrechte oder Anrechte auf irgendwelche Marken, Dienstleistungsmarken, Logos oder geschäftliche Bezeichnungen von C.I.D oder seinen gewährt. Zusätzliche Beschränkungen für Entwickler und/oder Verlage werden in zusätzlichen Lizenzbedingungen dargelegt.

3. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS. WENN NICHT ANDERS IN DIESEM VERTRAG ANGEGEBEN, WERDEN ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN UND GARANTIEN EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR DEN GEWÖHNLICHEN GEBRAUCH, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER GEWÄHRLEISTUNG FÜR RECHTSMÄNGEL AUSGESCHLOSSEN, AUSSER WENN EIN DERARTIGER GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS RECHTLICH ALS UNGÜLTIG ANGESEHEN WIRD.

4. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. SOWEIT RECHTLICH NICHT UNZULÄSSIG, SCHLIESST C.I.D JEGLICHE HAFTUNG FÜR EINKOMMENS-, GEWINN- ODER DATENVERLUSTE ODER FÜR SONDER-, INDIREKTE, FOLGE- ODER NEBENSCHÄDEN UND STRAFSCHADENSERSATZANSPRÜCHE VÖLLIG AUS, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWENDUNG ODER DEM UNVERMÖGEN DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN C.I.D VON EINER MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN UNTERRICHTET WURDE.

5. SOFTWARE AUS ANDEREN QUELLEN ALS C.I.D IST NUR VON AUTORESIERTEN PERSONEN GESTATTET. AUCH HIER GILT: C.I.D SCHLIESST JEGLICHE HAFTUNG FÜR EINKOMMENS-, GEWINN- ODER DATENVERLUSTE ODER FÜR SONDER-, INDIREKTE, FOLGE- ODER NEBENSCHÄDEN UND STRAFSCHADENSERSATZANSPRÜCHE, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWENDUNG ODER DEM UNVERMÖGEN DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ERGEBEN, VÖLLIG AUS, SELBST WENN C.I.D VON EINER MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN UNTERRICHTET WURDE.

6. KÜNDIGUNG. Dieser Vertrag ist bis zu seiner Kündigung gültig. Sie können diesen Vertrag jederzeit kündigen, indem Sie alle Kopien der Software vernichten. Dieser Vertrag wird sofort und ohne Benachrichtigung seitens Sun gekündigt, wenn Sie irgendwelche Bestimmungen dieses Vertrags nicht einhalten. Dieser Vertrag kann von allen Vertragsparteien fristlos gekündigt werden, wenn die Software Gegenstand eines Anspruchs wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder geistigen Eigentums wird oder wenn nach Ansicht einer der Vertragsparteien die Geltendmachung eines solchen Anspruchs zu erwarten steht. Nach Kündigung sind alle Kopien der Software von Ihnen zu vernichten.

7. MARKEN UND LOGOS. Sie erkennen gegenüber C.I.D an und vereinbaren mit C.I.D, dass die Marken C.I.D, TICKET TO INTERNET, TICKET TO INTERNET LE, TICKET TO INTERNET RETAIL, TICKET TO INTERNET THUMB, TICKET TO INTERNET BASIC, TICKET TO INTERNET EVENT, TICKET TO INTERNET PRO das Eigentum von C.I.D sind.

ZUSÄTZLICHE LIZENZBEDINGUNGEN

A. Lizenzgewährung Gemäß den Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrags, erteilt C.I.D Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, beschränkte und gebührenfreie Lizenz zur Erstellung von dynamischen Webseiten mit diesem PROGRAMM. DER COPYRIGHT UND LIZENZ DIESER SEITEN LIEGT UNTER IHREM RECHT.

B. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. SOWEIT RECHTLICH NICHT UNZULÄSSIG, SCHLIESST C.I.D JEGLICHE HAFTUNG FÜR EINKOMMENS-, GEWINN- ODER DATENVERLUSTE ODER FÜR SONDER-, INDIREKTE, FOLGE- ODER NEBENSCHÄDEN UND STRAFSCHADENSERSATZANSPRÜCHE FÜR UNTER A.BESCHRIEBENEN VON IHNEN ERSTELLTEN SEITEN ODER SCRIPTE VÖLLIG AUS, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWENDUNG ODER DEM UNVERMÖGEN DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN C.I.D VON EINER MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN UNTERRICHTET WURDE. 

Software-Lizenzvertrag für Einzellizenz-Anwender von C.I.D
1.
Vertragsgegenstand
C.I.D räumt dem Anwender das nicht ausschließliche Recht ein, die erworbene Software zu den Bedingungen dieses Vertrages in der Bundesrepublik Deutschland zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei C.I.D und deren Lizenzgebern.

2.
Nutzungs- und Verwertungsrechte des Anwenders

2.1
Der Anwender ist berechtigt, die Software als Einplatzversion für eine einzige Webadresse (Domain) auf einem einzigen Personal- Computer sowie für einen einzigen Nutzer zu installieren.
2.2
Die Software- Nutzungslizenz bezieht sich nur auf einen Standort; für die Installation bzw. Nutzung dieser Software an mehreren Standorten (z. B. Terminal Server) ist der Erwerb zusätzlicher Lizenzen erforderlich. Der Anwender darf die Software auf der Festplatte speichern und im Rahmen der aus der Leistungsbeschreibung ersichtlichen bestimmungsgemäßen Ausführung der Anwendung vervielfältigen sowie auf den Server eines Providers für die Herstellung und Pflege einer Website zu einer Domain nutzen. Er ist weiter berechtigt, eine notwendige Sicherungskopie zu erstellen. Hat der Anwender eine Lizenz für eine Einplatzversion erworben, dienen die Originaldatenträger (CD Rom, Disketten etc.) als Sicherungskopie. Eine Vervielfältigung des Benutzerhandbuchs und der sonstigen Dokumentation ist nicht zulässig. Die Software muss in der von C.I.D freigegebenen Betriebssystemumgebung und unter den empfohlenen Hardwarevoraussetzungen eingesetzt werden.

2.3
Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren.
Benötigt der Anwender Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit unabhängig geschaffenen anderen Computerprogrammen  unerlässlich sind, hat er eine dahingehende Anfrage an C.I.D richten, sofern nicht solche Veränderungen schon gemäß der Produktinformationen oder mitgelieferter Daten gestattet sind. C.I.D behält sich vor, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu verweigern.

2.4
Der Anwender ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Änderungen oder Eingriffe an der Software vorzunehmen, auch nicht, um mögliche Programmfehler zu beseitigen. Dies gilt nicht, wenn C.I.D die Vornahme dieser Änderungen abgelehnt hat. C.I.D nimmt diese Änderungen nur gegen eine angemessene Vergütung, z. B. im Rahmen eines Softwarewartungs- und/oder -pflegevertrags vor.

2.5
Die Vermietung der Software, die Erteilung von Unterlizenzen, sowie die Nutzung der Software innerhalb eines Application Service Provider (ASP) darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch C.I.D erfolgen.

2.6
Der Anwender ist berechtigt, die vollständige Software einschließlich Anwenderdokumentation unter gleichzeitiger Übertragung der vorstehend aufgeführten Nutzungsrechte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland an Endanwender weiterzuveräußern. Die Berechtigung erstreckt sich nicht auf Kopien der Software oder von Teilen derselben. Die Wirksamkeit der Übertragung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Anwender C.I.D die Übertragung anzeigt und sich der neue Nutzer bei C.I.D als solche registrieren lässt.
Der Dritte hat sich gegenüber C.I.D mit den Lizenzbedingungen von C.I.D einverstanden zu erklären, und der Anwender hat ihm diesen Lizenzvertrag zu übergeben.

2.7
Mit der Übergabe der Software erwirbt der Dritte die Nutzungsrechte nach diesem Vertrag und tritt damit an die Stelle des Anwenders. Gleichzeitig erlöschen alle dem Anwender in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte an der Software. Der Anwender ist verpflichtet, sämtliche bei ihm verbliebenen Kopien der Software zu vernichten. Dies gilt auch für Sicherungskopien.

2.8
Die unter dieser Ziffer genannten Nutzungsrechte werden dem Anwender unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass er den Kaufpreis vollständig entrichtet hat uns sich vor der ersten Nutzung der Software telefonisch oder auch schriftlich unter der unten aufgeführten Adresse bei C.I.D registrieren zu lassen.

2.9
Der Anwender hat hierzu die folgenden Daten vollständig mitzuteilen:

- Name des Anwenders bzw. der Firma, welche die gegenständliche Software erworben hat,
- postalische Anschrift
- Telefonnummer und Telefaxnummer
- E-Mailadresse
- Branche
-  www Internetadresse auf welcher dieses Programm läuft

3.
Gewährleistung

3.1
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr für Kaufleute, für Verbraucher 2 Jahre.

3.2
Die vertragsgegenständliche Software ist für eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten konzipiert worden und kann nicht jeden denkbaren Anwendungsfall in allen Einzelheiten berücksichtigen. C.I.D haftet dafür, dass die Software mit der Leistungsbeschreibung übereinstimmt.

3.3
Gegenstand der Gewährleistung ist die Software ausschließlich in der C.I.D ausgelieferten Version. Fehler an der Software, die auf nachträgliche Eingriffe des Anwenders zurückzuführen sind, sind ebensowenig Gegenstand der Gewährleistung wie Fehler am Betriebssystem des Anwenders oder Drittprodukten.
Der Anwender hat keinen Anspruch auf Vornahme von Programmweiterungen oder Programmänderungen nach Gefahrübergang, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden.

3.4
Offensichtliche Mängel hat der Anwender unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Lieferung anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Ihr ist eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels beizufügen. Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel entfällt die Gewährleistung.

3.5
Der Anwender ist für die regelmäßige Sicherung und Wartung seiner individuellen Daten verantwortlich. C.I.D weist darauf hin, dass Datensicherung insbesondere im Gewährleistungsfall erforderlich und diese vollständig an C.I.D herauszugeben ist, damit C.I.D eine Problemanalyse vornehmen kann.

3.6
C.I.D ist nach eigener Wahl berechtigt, Mängel durch Beseitigung oder durch Lieferung mangelfreier Ware zu beheben. C.I.D ist berechtigt, Mängel durch Überlassung eines neuen Releases zu beheben oder ohne zusätzliche Kosten für den Vertragspartner solche Änderungen an dem Produkt  durchzuführen, die aufgrund von Mängeln erforderlich werden, soweit dadurch die vertragsgegenständliche Leistung nicht mehr als als nur unerheblich verändert wird.

3.7
Der Anwender hat C.I.D Creative Intelligence Development bei der Lokalisierung eines Mangels in zumutbarer Weise, beispielsweise durch zur Verfügung stellen von Papierausdrucken oder Systembetreibungen zu unterstützen.

4.
Haftung C.I.D Creative Intelligence Development

4.1
C.I.D Creative Intelligence Development haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit C.I.D Creative Intelligence Development´s, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder de Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die C.I.D Creative Intelligence Development, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.


4.2
Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet C.I.D Creative Intelligence Development, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Unberührt bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht des Vertragspartners, jedoch haftet C.I.D im Übrigen nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen.

4.3
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

4.4
Soweit C.I.D Creative Intelligence Development nach Ziffer 4.2 haftet, ist die Haftung auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von C.I.D Creative Intelligence Development beschränkt.

4.5
C.I.D Creative Intelligence Development haftet nicht für Schäden, sofern und soweit der Anwender Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen -insbesondere Programm - und Datensicherung - hätte verhindern können.

4.6
Die Regelungen dieser Ziffer 4. gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von C.I.D.

4.7
Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

5.
Außergerichtliches Kündigungsrecht  
C.I.D Creative Intelligence Development ist berechtigt, diesen Lizenzvertrag bei schwerwiegender Missachtung ihrer Urheberrechte an der Software durch den Anwender aus wichtigem Grund zu kündigen. Mit Zugang der Kündigung erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Anwenders. Die Software ist zurückzugeben und alle vorhandenen Softwarekopien sind zu vernichten.

6.
Nutzung von Kundendaten
C.I.D Creative Intelligence Development wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mitgeteilten Kundendaten nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften behandeln.

7.
Schlussbestimmungen

7.1
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, das gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformfordernisses. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

7.2
Soweit der Anwender Kaufmann ist, ist Erfüllungsort für die nach dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen der Sitz von C.I.D.

7.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

7.4
Soweit der Anwender Kaufmann ist oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, ist Gerichtsstand der Sitz von C.I.D Creative Intelligence Development. C.I.D Creative Intelligence Development ist aber auch berechtigt, den Anwender an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.